Offizielle Information der TGI AG

Klarstellung über Warnung der FMA Liechtenstein

TGI AG | Vaduz, am 01.10.2025

Stellungnahme

KLARSTELLUNG: Am 24.09.2025 hat die FMA Liechtenstein aufgrund vermehrter Anfragen eine „Warnung“ veröffentlicht, wonach die TGI AG nicht über eine aufsichtsrechtliche Bewilligung oder Registrierung der FMA verfügt und nicht der prudentiellen Aufsicht durch die FMA unterliegt.

In diesem Zusammenhang wurde bereits am 05.07.2024 ein „Hinweis der FMA betreffend Veranlagungen in physische Edelmetalle“ veröffentlicht, wonach der Verkauf zusammen mit dem anschließenden Verwahren der physischen Edelmetalle und das entsprechende Ausweisen der Bestände gegenüber den Kunden grundsätzlich keine spezialgesetzlich bewilligungspflichtige Tätigkeit darstellt und somit keiner Bewilligung der FMA bedarf.

Dieser Hinweis ist richtig. Als Verkäuferin von Gold mit Rabatt unterliegt die TGI AG nicht unter Aufsicht der FMA, sie hat auch nie fälschlich einen solchen Eindruck erweckt.

Tatsächlich handelt es sich bei der am 24.09.2025 veröffentlichten „Warnung“ der FMA daher inhaltlich nur um die Klarstellung, dass die TGI AG mangels aufsichtsrechtlicher Bewilligung oder Registrierung der FMA auch weiterhin keine bewilligungs- oder registrierungspflichtigen Dienstleistungen erbringen darf und wird.

KONTAKT

Weitere Rückfragen?

Bei weiteren Rückfragen wenden Sie sich bitte direkt an unsere Pressestelle. Wir bemühen uns, offizielle und verlässliche Informationen gebündelt und zeitnah zur Verfügung zu stellen.

TGI AG – Pressestelle

Städtle 33, 9490 Vaduz, Liechtenstein
[email protected]
TGI AG | Vaduz, am 01.10.2025
← Zurück zur Übersicht