KLARSTELLUNG: Am 24.09.2025 hat die FMA Liechtenstein aufgrund vermehrter Anfragen eine „Warnung“ veröffentlicht, wonach die TGI AG nicht über eine aufsichtsrechtliche Bewilligung oder Registrierung der FMA verfügt und nicht der prudentiellen Aufsicht durch die FMA unterliegt.
In diesem Zusammenhang wurde bereits am 05.07.2024 ein „Hinweis der FMA betreffend Veranlagungen in physische Edelmetalle“ veröffentlicht, wonach der Verkauf zusammen mit dem anschließenden Verwahren der physischen Edelmetalle und das entsprechende Ausweisen der Bestände gegenüber den Kunden grundsätzlich keine spezialgesetzlich bewilligungspflichtige Tätigkeit darstellt und somit keiner Bewilligung der FMA bedarf.
Dieser Hinweis ist richtig. Als Verkäuferin von Gold mit Rabatt unterliegt die TGI AG nicht unter Aufsicht der FMA, sie hat auch nie fälschlich einen solchen Eindruck erweckt.
Tatsächlich handelt es sich bei der am 24.09.2025 veröffentlichten „Warnung“ der FMA daher inhaltlich nur um die Klarstellung, dass die TGI AG mangels aufsichtsrechtlicher Bewilligung oder Registrierung der FMA auch weiterhin keine bewilligungs- oder registrierungspflichtigen Dienstleistungen erbringen darf und wird.
Klarstellung über Warnung der FMA Liechtenstein
TGI AG | Liechtenstein, am 01.10.2025