Offizielle Information der TGI AG

TGI AG weist Vorwürfe des Betrugs und der Geldwäscherei entschieden zurück

TGI AG | Vaduz, am 04.06.2026

Die TGI AG kooperiert vollumfänglich mit den zuständigen Ermittlungsbehörden und weist die erhobenen Vorwürfe des Betrugs und der Geldwäscherei entschieden zurück. Sie ist zudem überzeugt, jederzeit im Einklang mit den geltenden gesetzlichen Bestimmungen gehandelt zu haben. Der Geschäftsbetrieb wird uneingeschränkt fortgesetzt. Für alle Beteiligten gilt uneingeschränkt die Unschuldsvermutung.

Was wird der TGI AG vorgeworfen?

Der TGI AG werden im Rahmen laufender Vorerhebungen Vorwürfe eines Vergehens nach Art. 245 Abs. 1 lit. a BankG, gewerbsmässig schweren Betrugs sowie der Geldwäscherei gemacht. Dabei ist wesentlich, dass es sich derzeit lediglich um Vorwürfe handelt und für alle Beteiligten uneingeschränkt die Unschuldsvermutung gilt.

Wie reagiert die TGI AG?

Die TGI AG kooperiert vollumfänglich mit den zuständigen Ermittlungsbehörden. Gleichzeitig weist sie die erhobenen Vorwürfe entschieden zurück und wird den Sachverhalt lückenlos aufarbeiten, um zur vollständigen Aufklärung beizutragen. Die TGI AG ist überzeugt, jederzeit im Einklang mit den geltenden gesetzlichen Bestimmungen gehandelt zu haben.

Wie geht die TGI AG weiter vor?

Der Geschäftsbetrieb der TGI AG wird (unter Berücksichtigung der noch nicht rechtskräftigen Einwände der FMA) uneingeschränkt fortgesetzt. Das bedeutet, dass die TGI AG weiterhin Gold verkauft, Rabatte wie vereinbart ausbezahlt und Gold wie vereinbart liefert.

Offizielle Stellungnahme

TGI AG weist Vorwürfe des Betrugs und der Geldwäscherei entschieden zurück

TGI AG | Vaduz, am 04.06.2026

Die TGI AG nimmt zu den aktuell bekannt gewordenen Vorerhebungen des Fürstlichen Landgerichts und den damit in Zusammenhang stehenden behördlichen Massnahmen Stellung. Am 2. Juni 2026 waren Vertreter der Ermittlungsbehörden in den Geschäftsräumlichkeiten der TGI AG anwesend und haben dort behördliche Massnahmen durchgeführt.

Die TGI AG bestätigt diesen Vorgang. Der Ablauf erfolgte geordnet und ohne Zwischenfälle. Die TGI AG hat den zuständigen Behörden im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben Zugang gewährt und mit diesen vollumfänglich kooperiert. Die durchgeführten Massnahmen kamen für die TGI AG überraschend, zumal das Unternehmen bis dahin mit den zuständigen Behörden vollumfänglich kooperiert hat und sich nichts zu Schulden hat kommen lassen. Die TGI AG wurde – entgegen den strafprozessualen Bestimmungen (§ 23 Abs. 4 StPO) – nicht über die eingeleiteten Ermittlungen informiert.

Ermittlungen sind keine Schuldfeststellung

Der TGI AG ist bekannt, dass das Fürstliche Landgericht Vorerhebungen führt. Dabei ist zunächst klar festzuhalten: Sobald Strafanzeigen oder Verdachtsmomente an die zuständigen Behörden herangetragen werden, ist es ein normaler Vorgang, dass diese geprüft werden. Genau dafür gibt es Ermittlungsbehörden und Gerichte.

Ebenso wichtig ist aber die rechtliche Einordnung: Die aktuell bekannten Ermittlungen befinden sich in einem frühen Verfahrensstadium. Vorerhebungen oder Ermittlungen stellen keine Schuldfeststellung dar. Bis zu einer rechtskräftigen Entscheidung gilt für alle Beteiligten uneingeschränkt die Unschuldsvermutung.

Die TGI AG weist die erhobenen Vorwürfe entschieden zurück

Zu den im Raum stehenden Vorwürfen des gewerbsmässig schweren Betrugs gemäss §§ 146, 147 Abs. 3, 148, 2. Fall StGB, der Geldwäscherei gemäss § 165 Abs. 1, 2 und 4 StGB sowie des Vergehens nach Art. 245 Abs. 1 lit. a BankG hält die TGI AG fest, dass sie diese Vorwürfe genauso entschieden zurückweist wie den absurden Vorwurf des Einlagengeschäfts.

Die Gesellschaft ist überzeugt, jederzeit im Einklang mit den geltenden gesetzlichen Bestimmungen gehandelt zu haben, und ist zuversichtlich, dass sich dies im Rahmen der laufenden Verfahren vollumfänglich bestätigen wird.

Mit Blick auf das laufende Verfahren und die für alle Beteiligten geltende Unschuldsvermutung bittet die TGI AG um Verständnis, dass sie sich zu konkreten Verfahrensinhalten derzeit nicht weiter äussert.

Vollumfängliche Kooperation mit den Ermittlungsbehörden

Die TGI AG kooperiert vollumfänglich mit den zuständigen Ermittlungsbehörden im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben. Es ist für die TGI AG selbstverständlich, an der Aufklärung des Sachverhalts aktiv mitzuwirken.

Da die TGI AG nichts zu verbergen hat, hat sie auch bei der Sicherung von Daten aktiv mitgewirkt. So wurde unter anderem ein umfassender Snapshot der relevanten Daten erstellt, nachdem es bei der Sicherstellung technische Schwierigkeiten gegeben hatte. Auch dies zeigt, dass die TGI AG die Behörden bei der Aufklärung unterstützt.

Die TGI AG hält ergänzend fest, dass sie in den vergangenen Wochen mehrfach versucht hat, das persönliche Gespräch mit den zuständigen Behörden zu suchen. Diese Gesprächsersuchen wurden jedoch abgelehnt.

Kein einziger geschädigter Kunde

Nach dem derzeitigen Kenntnisstand der TGI AG gibt es keine einzige Strafanzeige eines Kunden. Vor allem aber ist festzuhalten, dass bei keinem einzigen Kunden ein Schaden eingetreten ist. Auch das ist ein zentraler Punkt für die Einordnung der im Raum stehenden Vorwürfe.

Die TGI AG ist überzeugt, dass ihre Kundinnen und Kunden hinter ihr stehen. Schliesslich haben sie seit Beginn der Ermittlungen im Jahr 2024 ihre vereinbarten Rabatte und Goldlieferungen pünktlich und stetig erhalten.

Vor diesem Hintergrund weist die TGI AG die erhobenen Vorwürfe entschieden zurück. Ohne jeglichen Schaden eines einzigen Kunden und ohne eine einzige Strafanzeige eines Kunden den Vorwurf des gewerbsmässig schweren Betrugs zu erheben, entbehrt jeder Grundlage. Nach Auffassung der Rechtsvertreter der TGI AG fehlt es bereits an den elementaren Voraussetzungen der erhobenen strafrechtlichen Vorwürfe. Weder liegt ein Kundenschaden vor, noch ein entsprechender Vorsatz, noch eine unrechtmässige Bereicherungsabsicht. Gleiches gilt für die weiteren im Raum stehenden Vorwürfe.

Aufklärung statt Vorverurteilung

Die TGI AG ist bereit, den zuständigen Behörden sämtliche erforderlichen Nachweise und Unterlagen vollständig zur Verfügung zu stellen. Dazu gehört auch die lückenlose Aufbereitung jener Belege, aus denen sich nachvollziehen lässt, wie Kundengelder verwendet wurden und wie das Geschäftsmodell wirtschaftlich funktioniert.

Die TGI AG lädt die zuständigen Behörden ein, sich im Rahmen der Aufklärung ein vollständiges Bild zu machen. Ziel muss es sein, nicht mit Vermutungen oder Vorannahmen, sondern mit Fakten zu arbeiten.

Der Geschäftsbetrieb wird uneingeschränkt fortgesetzt

Die TGI AG ist weiterhin (unter Berücksichtigung der noch nicht rechtskräftigen Einwände der FMA) uneingeschränkt operativ tätig. Der laufende Geschäftsbetrieb wird wie gewohnt fortgeführt. Ihren Verpflichtungen gegenüber Kundinnen und Kunden, Geschäftspartnern und Mitarbeitenden werden vollumfänglich erfüllt.

Nach derzeitigem Stand haben die behördlichen Massnahmen keine Auswirkungen, die einer Fortführung des operativen Betriebs entgegenstehen würden. Das bedeutet insbesondere, dass die TGI AG weiterhin Gold verkauft, sämtliche Rabatte wie vereinbart ausbezahlt und Gold wie vereinbart liefert.

Botschaft an die Kundinnen und Kunden

Die TGI AG weiss, dass die aktuellen Schlagzeilen viele Kundinnen und Kunden verunsichern können. Umso wichtiger ist die klare Botschaft: Die TGI hat nichts zu verbergen und wird deswegen vollumfänglich mit den Behörden kooperieren, bzw. Sogar auf sie zugehen. Ausserdem ist es wichtig zu verstehen, dass Ermittlungen keine Schuld bedeuten. Es gilt uneingeschränkt die Unschuldsvermutung.

Die TGI AG kooperiert mit den Behörden, arbeitet an einer vollständigen Aufklärung mit und wird weiterhin alles daransetzen, Schaden von ihren Kundinnen und Kunden abzuwenden.

Die TGI AG bedankt sich bei ihren Kundinnen und Kunden für das ihr entgegengebrachte Vertrauen und wird über weitere wesentliche Entwicklungen transparent informieren.

Rechtliche Schritte gegen unwahre und kreditschädigende Behauptungen

Die TGI AG behält sich vor, gegen kreditschädigende Berichterstattung sowie die Verbreitung unwahrer oder irreführender Tatsachenbehauptungen mit allen rechtlich zur Verfügung stehenden Mitteln vorzugehen – einschliesslich medienrechtlicher und zivilrechtlicher Massnahmen gegenüber Publikationen, Plattformen und Einzelpersonen.

Weitere Stellungnahmen werden zu gegebener Zeit erfolgen.

FAQ

Häufige Fragen und Antworten

Gegen die TGI AG werden derzeit Vorerhebungen geführt. In diesem Zusammenhang stehen strafrechtliche Vorwürfe im Raum, die von der TGI AG entschieden zurückgewiesen werden. Dabei ist wesentlich, dass es sich derzeit lediglich um Vorwürfe handelt und für alle Beteiligten uneingeschränkt die Unschuldsvermutung gilt.

Der TGI AG werden im Rahmen laufender Vorerhebungen eines Vergehens nach Art. 245 Abs. 1 lit. a BankG gemacht, Vorwürfe des gewerbsmässig schweren Betrugs sowie der Geldwäscherei . Die TGI AG weist diese Vorwürfe entschieden zurück.

Nein. Es handelt sich derzeit lediglich um Vorwürfe in einem frühen Verfahrensstadium. Für alle Beteiligten gilt uneingeschränkt die Unschuldsvermutung.

Die TGI AG kooperiert vollumfänglich mit den zuständigen Ermittlungsbehörden. Gleichzeitig weist sie die erhobenen Vorwürfe entschieden zurück und wird den Sachverhalt lückenlos aufarbeiten, um zur vollständigen Aufklärung beizutragen. Die TGI AG ist überzeugt, jederzeit im Einklang mit den geltenden gesetzlichen Bestimmungen gehandelt zu haben.

Ja. Die TGI AG kooperiert vollumfänglich mit den zuständigen Ermittlungsbehörden im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben und wirkt aktiv an der Aufklärung mit.

Nach dem derzeitigen Kenntnisstand der TGI AG gibt es keine einzige Strafanzeige eines Kunden. Darüber hinaus ist nach Auffassung der TGI AG bei keinem einzigen Kunden ein Schaden eingetreten.

Die TGI AG ist überzeugt, dass die grundlegenden Voraussetzungen eines Betrugsvorwurfs nicht vorliegen. Es gibt keinen geschädigten Kunden, keinen Kundenschaden und keine Kundenanzeige. Zudem haben die Kundinnen und Kunden seit Beginn der Ermittlungen im Jahr 2024 ihre vereinbarten Rabatte und Goldlieferungen pünktlich und stetig erhalten.

Ja. Der Geschäftsbetrieb der TGI AG wird (unter Berücksichtigung der noch nicht rechtskräftigen Einwände der FMA) uneingeschränkt fortgesetzt.

Ja. Die TGI AG erfüllt ihre vertraglichen Verpflichtungen weiterhin und zahlt Rabatte aus sowie liefert bestelltes Gold wie vereinbart.

Die TGI AG versteht die Verunsicherung, bittet jedoch um Ruhe. Nach ihrer Auffassung besteht kein Anlass für eine Vorverurteilung. Der Geschäftsbetrieb läuft weiter, und die Gesellschaft arbeitet an einer vollständigen Aufklärung mit.

Diese Informationsseite wird laufend aktualisiert. Zusätzliche Informationen erhalten Sie auch über die offiziellen Infogruppen: https://www.tgi.li/infogruppen

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Weitere Rückfragen?

Bei weiteren Rückfragen wenden Sie sich bitte direkt an unsere Pressestelle. Wir bemühen uns, offizielle und verlässliche Informationen gebündelt und zeitnah zur Verfügung zu stellen.

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Städtle 33, 9490 Vaduz, Liechtenstein
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